Mit dem vorliegenden Band soll dem Benutzer eine handliche Arbeitshilfe mit länderübergreifendem Inhalt angeboten werden, die einen raschen Überblick über das Recht der Anschlussbeiträge für die Abwasserent- und die Wasserversorgung ermöglicht.
Neben Grundlagen und Systematik finden sich die ursprüngliche Mustersatzung des Landes NRW (auf der die Rechtsprechung des OVG NRW basiert), jeweils eine Mustersatzung zur Erhebung von Anschlussbeiträgen und jeweils eine Musterentwässerungssatzung für die Abwasserent- und die Wasserversorgung mit Kommentierung sowie das Muster einer Global- und einer Periodenkalkulation.
In der Reihe Kommunale Abgaben bisher erschienen: Abgabensatzungen, Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen, Anschlussbeiträge, Erschließungsbeiträge, Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge, Kommunale Gebühren, Kommunale Steuern, Straßenbaubeiträge, Städtebauliche Abgaben, Wiederkehrende Beiträge, Altanschließer in den neuen Bundesländern und Bayern, Gewerbe- und Grundsteuerrecht.
Inhaltsverzeichnis:
Erster Teil: Allgemeines
Zweiter Teil: Anschlussbeiträge im Einzelnen
Dritter Teil: Heranziehung
Vierter Teil: Übersichten/Muster
Fünfter Teil: Kommentierte Satzungsmuster
Sechster Teil: Einschlägige Rechtsvorschriften
Das Kommunalabgabenrecht ist Länderrecht. Das führt naturgemäß dazu, dass die einzelnen Kommunalabgabengesetze und die hierzu ergangene Rechtsprechung Besonderheiten aufweisen. Mit der 2. Auflage des Titels werden die Verweise auf Unterschiede in der Gesetzeslage einzelner Bundesländer und hierzu ergangene Rechtsprechung deutlich erweitert.
Im Anhang des Buches sind die ursprüngliche Mustersatzung des Landes NRW (auf der die Rechtsprechung des OVG NRW basiert), jeweils eine Mustersatzung zur Erhebung von Anschlussbeiträgen und jeweils eine Musterentwässerungssatzung für die Abwasserent- und die Wasserversorgung sowie Raster einer Global- und einer Periodenkalkulation abgedruckt. Die Satzungsmuster werden kurz erläutert, soweit zugänglich wird ferner auf Fundstellen für Mustersatzungen in den Bundesländern verwiesen.
Auszugsweise werden schließlich die Bestimmungen der jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder über die Anschlussbeiträge wiedergegeben.